Bei einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird von den Behörden ein Bußgeldbescheid erstellt. Maßgeblich bei der Festsetzung von Bußgeldern im Straßenverkehr ist der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog. Nach gut zweijährigem Durcheinander in der Gesetzgebung ist am 9. November 2021 der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Und dieser hat es in sich. Die Bußgelder wurden erheblich angehoben und machen das Fahren schon bei geringen Geschwindigkeitsverstößen zum teuren Vergnügen. Insbesondere Falschparker und Raser werden zur Kasse gebeten. Belief sich das Bußgeld für zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaft vor der Bußgeld-Novelle bei 11 bis 15 km/h zu schnell zum Beispiel noch auf 25 Euro, beträgt das Bußgeld jetzt saftige 50 Euro. Als Faustregel ist das Bußgeld für alle Kfz-Führer für Geschwindigkeitsüberschreitungen verdoppelt worden. Es geht also an den Geldbeutel. Wenn dann auch noch ein Fahrverbot droht, ist das doppelt ärgerlich. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Führerschein weg ab 31 km/h zu viel innerorts und ab 41 km/h zu viel außerorts.
Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid rechtmäßig. Ein Anwalt mit entsprechendem Know-how kann prüfen, ob ein Fahrverbot abgewendet oder Fehler bei den Messmethoden aufgedeckt werden können. Viele Bescheide sind darüber hinaus fehlerhaft. Das Ordnungswidrigkeitsgesetz legt zum Beispiel genau fest, welche Angaben im Bußgeldbescheid enthalten sein müssen. Passieren hier Fehler, erhöhen sich die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch. Sollte der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig sein, sollte fristgemäß Einspruch eingelegt werden. Ist der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig, kann geprüft werden, ob ein Wiederaufnahmeverfahren möglich ist.