Das betrifft auch Sie in Kempen: Bis 31. Oktober dieses Jahres müssen Eigentümer von Grundstücken auf digitalem Weg dem Finanzamt eine Erklärung abgeben. Das hängt mit der Grundsteuer zusammen. Diese Steuer, so hat das Bundesverfassungsgericht befunden, ist veraltet und muss bis 2025 in einen neuen Rahmen gefasst werden. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, die Grundsteuer neu zu bewerten. Ziel der Reform ist, am Ende mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen.
Der erste Schritt in diesem aufwändigen Prozess ist die Sammlung Ihrer Daten. Wenn Sie ein Haus oder eine vermietete Wohnung haben, ein Grundstück besitzen, einen Acker bewirtschaften, eine Firma oder einen Kleingarten haben, dann sollten Sie jetzt um diese Thematik kümmern. Denn die Erstellung der sogenannten Feststellungserklärung ist umfangreich und komplex.
Was müssen Sie tun? Im Prinzip den geforderten Katalog sauber abarbeiten und dem Finanzamt innerhalb der nächsten acht Monate die digitale Mappe schicken. Werte wie Nettokaltmiete, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Lage und Infrastruktur fließen in die Bemessung ein.
Heutzutage laufen solche Prozesse übrigens zu 100 Prozent digital ab.
Also, machen Sie sich jetzt ran an diese Aufgabe und nicht erst im Herbst! Die Feststellungserklärung muss der Finanzverwaltung nach bestem Wissen und Gewissen übergeben werden. Auch wenn Sie dies als lästige Pflicht empfinden: Die Reform dient dazu, die Steuerlast für Grundstückseigentümer gerechter zu verteilen.
Holger Latzel ist Gründer und Inhaber der gleichnamigen Steuerkanzlei im Beratungshaus S 15 am Kempener Bahnhof. Der 50-jährige Steuerberater und Wirtschafts-Mediator vertritt insbesondere mittelständische Familienunternehmen.