Scheidung ohne Rosenkrieg

Nach der Trennung vom Ehepartner entstehen viele Fragen. Was passiert mit den Kindern? Steht mir Unterhalt zu? Wieviel Unterhalt muss ich zahlen? Was geschieht mit unserem Haus? Die Situation trifft – zumindest einen Ehepartner – häufig unvorbereitet. Oft kommt es zu Streitigkeiten, die schnell eskalieren können. Sinnvoll ist es, früh auf einvernehmliche Regelungen hinzuwirken, um einen Rosenkrieg zu vermeiden.
Der Gesetzgeber hat aus guten Gründen das Trennungsjahr festgelegt, vor dessen Ablauf eine Scheidung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Dieses Trennungsjahr sollte genutzt werden, um sich mit der neuen Situation zu arrangieren. Wenn dies gelingt, kann das Scheidungsverfahren ohne Konflikte und wesentlich kostengünstiger durchgeführt werden. Zu den regelungsbedürftigen Fragen gehören insbesondere der künftige Aufenthalt der Kinder, Unterhaltsverpflichtungen, die Nutzung der bisher gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände und die Vermögensauseinandersetzung
Betreffend die Kinder müssen sich die Ehegatten über deren Aufenthalt und das Umgangsrecht einigen. Hier sollte das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen. Es ist zu bedenken, dass auch geschiedene Eheleute gemeinsame Eltern bleiben.
Wenn die Ehegatten länger als drei Jahre verheiratet sind, ist im Rahmen des Scheidungsverfahrens der Versorgungsausgleich durchzuführen. Dabei werden die Rentenanwartschaften seit Beginn der Ehe unter den Ehegatten durch das Gericht so aufgeteilt, dass beide die gleichen Rentenanrechte aus der Ehezeit haben. Auch hinsichtlich eines möglichen Zugewinnausgleichs ist eine Regelung erforderlich, wenn die Ehegatten Vermögen angesammelt haben.
Durch eine frühzeitige Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht erfahren Betroffene, wie sich ihre Situation rechtlich darstellt und welche Möglichkeiten bestehen, um eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen.

Brigitte Nagel ist seit 2003 in der Kanzlei Winkler in Kempen tätig, die 2012 in Winkler & Nagel umbenannt wurde. Nach dem Tod von Frank Winkler führt Brigitte Nagel die Kanzlei seit Juni 2020. Die Juristin, seit 1990 Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Mönchengladbach, ist Fachanwältin für Familienrecht. Weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Erbrecht. Treten Sie mit ihr in die Diskussion: kanzlei@winkler-nagel.de