Es dürfen wieder mehr Zuschauer ins Stadion, im Fall Borussia Mönchengladbach reden wir von 55.000 Menschen. Am Niederrhein und auch in Kempen hat sich seit den glorreichen 70er Jahren der Fohlen ein schwunghafter Handel mit Tickets herausgebildet. Für Top-Spiele versuchen viele, über andere Kanäle als die Vorverkaufsstelle im Borussia-Park an Eintrittskarten zu kommen. Viele handeln auch regelrecht mit den Tickets auf den einschlägigen digitalen Börsen.
Deshalb heute mein Tipp: Wer Eintrittskarten für ein Fußballspiel privat weiterverkauft, erzielt damit steuerpflichtige sonstige Einkünfte. Das Finanzamt verdient also an dem Geschäft mit. Hierzu ein aktuelles Beispiel, das den Bundesfinanzhof beschäftigt hat: Ein Fußballfan hat zwei Billetts für ein Champions-League-Spiel zum Preis von 330 Euro zugelost bekommen. Er verkaufte die Karten über eine Online-Plattform für knapp 3000 Euro. Das oberste Finanzgericht stufte das Geschäft nicht als Gegenstand des täglichen Gebrauchs ein, solche sind nämlich steuerfrei. Tickets für ein Top-Spiel enthalten hingegen ein deutliches Potenzial auf Wertsteigerung und stellen damit ein Spekulationsobjekt dar.
Bei Wiederholung droht sogar eine Einstufung als Gewerbe. Wer wiederholt Tickets auf Online-Plattformen verkauft, erzielt nach Dafürhalten der Finanzverwaltung damit Einkünfte aus gewerblicher Veräußerung. Je nach Umfang der erzielten Gewinne zahlen Gewerbetreibende neben der Einkommensteuer auch noch Umsatz- und Gewerbesteuer. Unentdeckt bleibt hier kaum jemand: Steuerfahnder durchforsten gezielt Plattformen wie Ebay oder Amazon nach Ticket-Händlern.