Das neue Namens­recht ist liberal

Carla Schwarz hat Peter Weiß geheiratet, der Carlas dreijährige Tochter Lara gleich adoptiert hat. Carla hieß nun Weiß, ebenso ihre Tochter: Lara Weiß. Nach fünf Jahren bröckelte die Ehe, im sechsten Jahr war Schluss – Scheidung. Carla durfte jetzt wieder Schwarz heißen, ihre Tochter Lara – mittlerweile im vierten Grundschuljahr – musste weiterhin Weiß als Nachname angeben. 

Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist, ist für Carla und Lara ein Segen gewesen. Zumal Carla sich neu verliebt und an Christi Himmelfahrt Hans Roth geheiratet hat. Carla und Hans haben sich im Zuge der Liberalisierung des Namensrechts entschieden, gemeinsam den Doppelnamen Schwarz Roth anzunehmen (wohlgemerkt ohne Bindestrich, auch das ist jetzt möglich). Lara heißt jetzt wieder schlichtweg Schwarz. Auch wenn die Beziehung zu Peter nach wie vor gut ist, muss sie nicht einen Familiennamen in die weiterführende Schule tragen, mit dem es bei den Mitschülerinnen bohrende Nachfragen geben könnte: „Wieso heißt du Weiß und deine Eltern Schwarz Roth? Möglich ist übrigens auch, dass Lara in einigen Jahren, wenn die Familienbande nun halten, ebenfalls den Doppelnamen Schwarz Roth annimmt. 

Die flexible Handhabe ist sicher zeitgemäß in Zeiten, wo Patchworkfamilien zum Alltag gehören. Und es spielt keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, sie können den Kindern problemlos Doppelnamen geben. Kinder ab fünf Jahren müssen der Änderung übrigens zustimmen, was eine kinderfreundliche Haltung ist.

Fazit: Das neue Namensrecht ist realitätsbezogen, liberal, familienorientiert und hat einige alte Zöpfe abgeschnitten. Insbesondere Kinder und Jugendliche profitieren davon.