Ralf ist Mitte 20 und hat ein gebrochenes Herz. Seine große Liebe Rosi hat ihn sitzen lassen wegen eines anderen. Da Rosi – kaum mit dem Neuen in eine gemeinsame Mietwohnung gezogen – einem gesunden Jungen das Leben schenkte, war für Ralf klar, dass er der biologische Vater des kleinen Marc ist. Und nicht der neue Lebensgefährte, mit dem Rosi mittlerweile verheiratet ist.
Von der Idee „Papi Ralf“ will Rosi aber nichts wissen. Ihr Partner bringt den mittlerweile Fünfjährigen morgens vor der Arbeit in die Kita und füllt auch sonst die Vaterrolle im Familienverbund aus. Ralf leidet unter der Situation und hat den Beiden mehrfach versucht klarzumachen, dass er gerne Verantwortung für seinen Sohn übernehmen und das zarte Pflänzlein einer Vater-Sohn-Beziehung mit mehr Leben füllen möchte. Es kommt zum Krach, zumal Ralf eine andere Lebenseinstellung hat als Rosis Ehemann. Ralf möchte Marc mehr Zeit schenken, mit ihm zum Bambini-Fußball oder mal an die See fahren, dem Kleinen mehr von seiner Welt und seinen Werten vermitteln. All das ist Rosi und ihrem Ehemann ein Dorn im Auge.
Solche Konfliktherde im „Wettlauf um die Vaterschaft“ sind im Familienrecht keine Seltenheit. Sie sind konfliktgeladen und arten nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten aus. Wer leidet, sind in erster Linie die betroffenen Kinder. Aber auch die leiblichen Väter fühlen sich gegenüber dem gesetzlichen Vater abgestuft.
Verbände wie der Kinderschutzbund fordern seit langem, die Rechte des biologischen Vaters zu stärken – bis hin zur möglichen Anfechtung der Vaterschaft. Bislang hatte der biologische Vater, der sich in seinem ernsthaften Anspruch, eine Beziehung zum Kind aufzubauen, so gut wie keine Chance. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einem Urteil den Fokus auf den leiblichen Vater gerichtet, diesen auch rechtlich als Vater anzuerkennen. Der Bundestag hat eine entsprechende Gesetzesreform mittlerweile verabschiedet.

