Alte Arbeitsverträge anpassen

Am 01.08.2022 ist das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten. Es setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht um. Die deutsche Umsetzung geht weit über die europäischen Vorgaben hinaus und führt zu weitreichenden Änderungen, die die Arbeitgeber jetzt bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen beachten müssen.

Die verschärften Pflichten nach dem neuen Nachweisgesetz gelten grundsätzlich nur für neue Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen wurden bzw. werden. Verlangt aber ein Arbeitnehmer, der vor dem 01.08.2022 angestellt wurde, eine Neuregelung nach dem neuen Nachweisgesetz, so muss der Arbeitgeber schnell handeln und teilweise schon innerhalb einer Woche reagieren. 

Neu ist auch, dass ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz jetzt auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 

Die gravierendste Neuerung des Nachweisgesetzes ist wohl, dass Arbeitgeber neben der Angabe der Kündigungsfrist auch das im Falle einer Kündigung einzuhaltende Verfahren für den Arbeitnehmer erklären müssen, wenn er sich gegen eine Kündigung wehren möchte. Die Niederschrift hat daher mindestens die Information über das Schriftformerfordernis der Kündigung sowie die für die Parteien geltenden Kündigungsfristen zu enthalten. Außerdem hat der Arbeitgeber in der Niederschrift darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage einzuhalten hat. 

Alte Arbeitsverträge müssen daher jetzt dringend angepasst werden. Wichtig bleibt, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach wie vor in Schriftform ausgehändigt werden müssen. Das Schriftstück ist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben.