Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgegeben haben? Grundsätzlich ist die Steuererklärung bei bestehender Abgabeverpflichtung bis 31.07. des Folgejahres abzugeben. Aufgrund von Corona sind die Fristen 2021 bis 2023 verlängert worden. Blicken wir ins kommende Jahr, dann muss die Erklärung für den Besteuerungszeitraum 2022 bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt sein. Es empfiehlt sich, bereits die weiteren Fristen vorzumerken: Für den Besteuerungszeitraum 2023 müssen Sie die Erklärung bis 2. September 2024 beim Finanzamt abgeben.
Wer zu spät abgibt, dem drohen Verspätungszuschläge. Das Finanzamt ist verpflichtet, bei Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag zu erheben, wenn die Steuererklärung deutlich zu spät eingeht. Die Höhe des Zuschlags ist gesetzlich geregelt: Je angefangener Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € je angefangener Monat. Für die Besteuerungszeiträume 2020 und 2021 droht ein Zuschlag bei Abgabe nicht innerhalb von 25 Monaten; für 2022 entsprechend nicht innerhalb von 24 Monaten; für 2023 nicht innerhalb von 22 Monaten; für 2024 nicht innerhalb von 21 Monaten. Wenn die Frist kritisch wird, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen, da diese eine längere Frist haben. Wenn Steuerpflichtige die Hilfe von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, haben sie bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit für ihre Steuererklärung. Die Erklärung für 2021 müsste also bis 28. Februar 2023 vorliegen. Allerdings sind auch für beratene Steuerpflichtige die Fristen verlängert worden. Das heißt für die Erklärung 2021: 31.08.2023.