In Zeiten von Klimawandel und Energiepreis-Explosion sind sogenannte Balkonkraftwerke der letzte Schrei. Die steckerfertige Anlage gibt es mittlerweile für unter 300 €. Das Solarpanel maximiert zweifelsohne nachhaltig die Energieeffizienz mit ihrem Stromspeicher. Wer solch eine Kraftbox zwischen den Geranien am Balkon montiert, optimiert seinen Eigenverbrauch und ist unabhängiger von externen Stromquellen.
Vermieter sollten in jedem Fall eingebunden werden, wenn Mieter mit dem Gedanken spielen, sich ein Balkonkraftwerk anzuschaffen. Grundsätzlich bedürfen bauliche Veränderungen durch Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Da es sich wegen der ökologischen Nachhaltigkeit im Sinne einer politisch angestrebten Energiewende um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, muss ein Vermieter grundsätzlich die Steckersolaranlage akzeptieren.
Um dennoch Streit zu vermeiden, empfehlen wir, bereits im Mietvertrag Vorgaben zu treffen, in welchem Rahmen die Anlagen montiert werden dürfen: Wie groß? Wie viele? Welche Farbe? Welche Verkehrssicherungspflicht ist einzuhalten? Ist die technische Sicherheit gegeben? Ist die Anlage leicht rückbaubar? Wird die Nachbarin gegenüber nicht den halben Tag geblendet, stimmt also die Ausrichtung? Sind die gesetzlichen Leistungsgrenzen eingehalten?
Ist das geregelt, bewegt sich der Mieter im vertraglich abgesteckten Rahmen. Und der Vermieter kann sicher gehen, dass das Mini-Kraftwerk nicht nur der Umwelt dient, sondern auch optisch so angebracht ist, dass sich niemand gestört fühlt, keine Sicht versperrt ist, das Solarmodul zum Charakter des Hauses passt und nicht irgendwann bei Sturm einem Spaziergänger auf den Kopf fällt. Bei Sicherheitsbedenken können Vermieter den Einbau durch ein Fachunternehmen verlangen.
In jedem Fall empfehlen wir, vor dem Einbau eines Balkonkraftwerks einen Rechtsanwalt zu konsultieren: mehr Sonne, weniger Stress.