Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch – Vorsicht!

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied aktuell in einem Urteil, dass eine Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine im Internet gekaufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichte, die ohne persönlichen, telefonischen oder digitalen Kontakt zu einem Arzt erstellt wurde. Hierin sah das Landesarbeitsgericht eine bewusste Täuschung und stufte die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung als rechtswirksam ein. 

Es ist wichtig, diese Entscheidung zu kennen, weil nicht nur seriöse Online-Anbieter im Internet auftreten und mit verlockenden Angeboten auf sich aufmerksam machen. Angebote, die damit locken, per Mausklick innerhalb von fünf Minuten ohne Arztkontakt eine Krankschreibung zu erhalten, sind stets auf ihre Legalität zu hinterfragen. Sie sollten sorgfältig auf ihre Seriosität und die Art der ärztlichen Feststellung geprüft werden. Im Zweifel sollte eine Arztpraxis oder ein etablierter telemedizinischer Anbieter gewählt werden. Denn wie die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zeigt, kann die Vorlage einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Wer sich gegen eine Kündigung verteidigen möchte, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

Zusammenfassend auf den Punkt gebracht: Nicht jede Online-Krankschreibung ist unzulässig. Problematisch war im entschiedenen Fall, dass überhaupt kein ärztlicher Kontakt stattfand und dennoch der Eindruck einer ordnungsgemäßen ärztlichen Feststellung erweckt wurde. Das bloße Ausfüllen eines automatisierten Fragebogens genügt hierfür nicht.