Steuerpflicht bei Kryptowährungen 

Versteuerung von Kryptowährungen: Welche Transaktionen sind bei virtuellen Währungen steuerpflichtig? Grundsätzlich sind Kryptowährungen wie ­­Bitcoin und Ethereum Wirtschaftsgüter. Die Gewinne aus deren Kauf und Verkauf unterliegen der Einkommensteuer gemäß § 23 EStG. Gewinne innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, Gewinne nach einem Jahr sind steuerfrei. Im Mai 2022 hat der Bundesfinanzminister eine Richtlinie erlassen, die erheblich zur Rechtssicherheit beiträgt und die steuerliche Behandlung von Krypto-Transaktionen vereinfacht. 

Nun gelten seit diesem Jahr ein paar Änderungen. Die Freigrenze für Krypto-Gewinne wurde von 600 auf 1.000 € pro Jahr erhöht. Und die Haltefrist für gestakte Kryptowährungen wurde von zehn Jahren auf ein Jahr verkürzt. Auch diese Änderungen erleichtern es Anlegern, von ihren Krypto-Investitionen zu profitieren, ohne sofortige steuerliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Verluste aus Krypto-Geschäften können steuerlich geltend gemacht werden, um andere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften auszugleichen. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das vergangene Steuerjahr. Anleger können ihre Steuerlast hierdurch optimieren. Der Gewinn aus Kryptowährungen berechnet sich aus den drei Faktoren Verkaufspreis, Anschaffungskosten und Verkaufswerbungskosten. Zur Bestimmung der Steuerlast zieht man die Anschaffungskosten vom Verkaufspreis ab. Werden die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne – siehe oben – steuerfrei. 

Mein Tipp: Navigieren Sie die komplexen steuerlichen Anforderungen für Kryptowährungen nicht allein, sondern lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.