Viele haben es bestimmt über die Medien mitbekommen. Im Sommer wurden im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis auch neue gesetzliche Regelungen zum Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr erlassen. Grundsätzlich gilt: Wer kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein.
Die neuen Gesetze können aber unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass Kraftfahrzeugführer, die noch nach der alten Gesetzeslage ihren Führerschein wegen Cannabiskonsums entzogen bekommen haben, schneller als gedacht und ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wieder einen Führerschein erhalten. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist zwar in jedem Einzelfall zu prüfen, da nach den neuen gesetzlichen Regelungen einige Vorgaben erfüllt sein müssen. Diese Chance sollte man aber nicht vergeben.
Auch schwebende Fahreignungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die nach der alten Gesetzeslage eingeleitet wurden und die die Verfolgungsbehörden noch nicht von sich aus wegen den neuen gesetzlichen Regelungen eingestellt haben, können je nach Einzelfall zur Einstellung gebracht werden.
Möglich macht dies neben den neuen Regelungen in der Fahrerlaubnisverordnung der neue THC-Grenzwert, der von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut erhöht wurde.