2024 bringt Steuer­erleichterungen 

Was ändert sich steuerlich für Otto-Normalverbraucher? Entgegen der landläufigen Meinung „alles wird teurer“ hat der Gesetzgeber hier und dort auch Steuererleichterungen eingebaut. Eine wichtige Novelle diesbezüglich ist der Kinderfreibetrag. Dieser Freibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert, wird angehoben. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er für jeden Elternteil 3192 €, für beide Elternteile zusammen 6384 €. Zusätzlich gibt es für jeden Elternteil einen Freibetrag von 1464 € für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Summa summarum liegt der Kinderfreibetrag bei 9312 € für Paare und 4656 für Alleinerziehende.

Millionen Menschen in Deutschland profitieren ferner davon, dass der Mindestlohn von 12 € auf 12,41 € brutto in der Stunde gestiegen ist, 2025 sogar auf 12,82 €. Mit der Erhöhung ist anno 2024 auch die Grenze für Minijobber gestiegen – von 520 € auf 538 €. Für Azubis gilt, dass die monatliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 649 € beträgt. Zuvor lag sie bei 620 €.

Erweitert wurde die Arbeitnehmer-Sparzulage. Singles, die ein Jahreseinkommen von maximal 40.000 € (vorher 20.000 €) haben, können die Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen beantragen. Für Paare beträgt die Grenze 80.000 €.

Ferner: Seit diesem Jahr besteht für Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Last but not least: Auch 2024 können die Vorsorgeaufwendungen für das Alter vollständig als Sonderausgaben steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden